Welche Folgen drohen?
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
|---|---|---|---|---|
| Abstand nicht eingehalten bei bis zu 80 km/h | 25 € | – | – | Einspruch prüfen |
| … mit Gefährdung | 30 € | – | – | Einspruch prüfen |
| … mit Sachbeschädigung | 35 € | – | – | Einspruch prüfen |
- Gebühren und Auslagen
- ab 28,50 € zusätzlich zum Bußgeld, sobald ein Bußgeldbescheid ergeht
- Tilgung der Punkte
- 1 Punkt nach 2 Jahren und 6 Monaten, 2 Punkte nach 5 Jahren
- Probezeit
- Verstöße mit Punkt sind A-Verstöße: Verlängerung auf vier Jahre und Aufbauseminar
- Rechtsgrundlage
- § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG
Lohnt sich hier ein Einspruch?
Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Bei einem Verwarnungsgeld ohne Punkt stehen Aufwand und Nutzen selten im Verhältnis. Ob Messung und Bescheid fehlerfrei sind, prüft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht anhand der Akte.
Häufige Fragen
Gibt es unter 80 km/h Punkte für zu geringen Abstand?
Nein. Unterhalb von 80 km/h gibt es nur ein Verwarnungsgeld von 25 € bis 35 €. Punkte und Fahrverbot sieht der Katalog erst bei mehr als 80 km/h vor.
Wie viel Abstand ist innerorts nötig?
Eine feste Meterzahl gibt es innerorts nicht. Gerichte orientieren sich häufig an einem Abstand, der etwa einer Sekunde Fahrzeit entspricht, bei 50 km/h also rund 14 Metern.