Abstand unterschritten bei bis zu 80 km/h: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot

Bei bis zu 80 km/h kostet ein zu geringer Abstand 25 € Verwarnungsgeld, mit Gefährdung 30 € und mit Sachbeschädigung 35 €. Punkte und ein Fahrverbot gibt es in diesem Bereich nicht.

Welche Folgen drohen?

Abstand unterschritten bei bis zu 80 km/h: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
Abstand nicht eingehalten bei bis zu 80 km/h25 € – – Einspruch prüfen
… mit Gefährdung30 € – – Einspruch prüfen
… mit Sachbeschädigung35 € – – Einspruch prüfen
Gebühren und Auslagen
ab 28,50 € zusätzlich zum Bußgeld, sobald ein Bußgeldbescheid ergeht
Tilgung der Punkte
1 Punkt nach 2 Jahren und 6 Monaten, 2 Punkte nach 5 Jahren
Probezeit
Verstöße mit Punkt sind A-Verstöße: Verlängerung auf vier Jahre und Aufbauseminar
Rechtsgrundlage
§ 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG

Pkw, Bußgeldkatalog in der Fassung vom 9. November 2021.

Steht dieser Verstoß in Ihrem Bescheid?Fehlerhafte Messungen lassen sich anfechten. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Lohnt sich hier ein Einspruch?

Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Bei einem Verwarnungsgeld ohne Punkt stehen Aufwand und Nutzen selten im Verhältnis. Ob Messung und Bescheid fehlerfrei sind, prüft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht anhand der Akte.

Häufige Fragen

Gibt es unter 80 km/h Punkte für zu geringen Abstand?

Nein. Unterhalb von 80 km/h gibt es nur ein Verwarnungsgeld von 25 € bis 35 €. Punkte und Fahrverbot sieht der Katalog erst bei mehr als 80 km/h vor.

Wie viel Abstand ist innerorts nötig?

Eine feste Meterzahl gibt es innerorts nicht. Gerichte orientieren sich häufig an einem Abstand, der etwa einer Sekunde Fahrzeit entspricht, bei 50 km/h also rund 14 Metern.

Bescheid erhalten?4,9/5 · kostenlos Einspruch prüfen