Abstand unter 1/10 bei mehr als 130 km/h: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot

Wer bei mehr als 130 km/h weniger als 1/10 des halben Tachowerts Abstand hält, zahlt 400 € Bußgeld, bekommt 2 Punkte in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot.

Welche Folgen drohen?

Bußgeld
400 €
Punkte in Flensburg
2
Fahrverbot
3 Monate
Gebühren und Auslagen
28,50 €
Zusammen
428,50 €
Tilgung der Punkte
nach 5 Jahren
Probezeit
A-Verstoß: Verlängerung auf vier Jahre und Aufbauseminar
Rechtsgrundlage
§ 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG

Pkw, Bußgeldkatalog in der Fassung vom 9. November 2021.

Mit 400 € ist es nicht immer getan.Fehlerhafte Messungen lassen sich anfechten. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Ab wie viel Metern gilt diese Stufe?

Maßgeblich ist der Abstand in Metern im Verhältnis zum halben Tachowert. So viel Abstand fällt bei üblichem Tempo in diese Stufe:

Abstand unter 1/10 bei mehr als 130 km/h: Abstand in Metern je Tempo
TempoAbstand
140 km/h unter 7 m
150 km/h unter 7,5 m
160 km/h unter 8 m

Eigene Werte mit dem Abstandsrechner prüfen

Lohnt sich hier ein Einspruch?

Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Weil hier ein Fahrverbot droht, lohnt sich die Prüfung besonders. Ob Messung und Bescheid fehlerfrei sind, prüft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht anhand der Akte.

Häufige Fragen

Wie viele Meter sind 1/10 des halben Tachowerts?

Das hängt vom Tempo ab. Bei 140 km/h beträgt der halbe Tachowert 70 Meter, 1/10 davon sind 7 Meter.

Zählt auch ein kurzer Moment?

Nein. Vorgeworfen werden darf nur ein Abstand, der nicht bloß ganz kurz zu gering war. Schert ein anderes Fahrzeug knapp vor Ihnen ein oder bremst der Vordermann plötzlich, ist das kein Verstoß.

Was gilt in der Probezeit?

Der Verstoß zählt als schwerwiegend (A-Verstoß). Die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre, und die Fahrerlaubnisbehörde ordnet ein Aufbauseminar an.

Kann ich mir aussuchen, wann das Fahrverbot beginnt?

Wenn in den zwei Jahren vor dem Verstoß kein Fahrverbot gegen Sie verhängt wurde, haben Sie vier Monate Zeit, den Führerschein abzugeben. Sonst beginnt das Fahrverbot mit der Rechtskraft.

Bescheid erhalten?4,9/5 · kostenlos Einspruch prüfen