Welche Folgen drohen?
- Bußgeld
- 100 €
- Punkte in Flensburg
- 1
- Fahrverbot
- keines
- Gebühren und Auslagen
- 28,50 €
- Zusammen
- 128,50 €
- Tilgung der Punkte
- nach 2 Jahren und 6 Monaten
- Probezeit
- A-Verstoß: Verlängerung auf vier Jahre und Aufbauseminar
- Rechtsgrundlage
- § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG
Ab wie viel Metern gilt diese Stufe?
Maßgeblich ist der Abstand in Metern im Verhältnis zum halben Tachowert. So viel Abstand fällt bei üblichem Tempo in diese Stufe:
| Tempo | Abstand |
|---|---|
| 140 km/h | unter 35 m |
| 150 km/h | unter 37,5 m |
| 160 km/h | unter 40 m |
Lohnt sich hier ein Einspruch?
Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Weil hier Punkte drohen, lohnt sich ein Blick in die Akte. Ob Messung und Bescheid fehlerfrei sind, prüft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht anhand der Akte.
Häufige Fragen
Wie viele Meter sind 5/10 des halben Tachowerts?
Das hängt vom Tempo ab. Bei 140 km/h beträgt der halbe Tachowert 70 Meter, 5/10 davon sind 35 Meter.
Zählt auch ein kurzer Moment?
Nein. Vorgeworfen werden darf nur ein Abstand, der nicht bloß ganz kurz zu gering war. Schert ein anderes Fahrzeug knapp vor Ihnen ein oder bremst der Vordermann plötzlich, ist das kein Verstoß.
Was gilt in der Probezeit?
Der Verstoß zählt als schwerwiegend (A-Verstoß). Die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre, und die Fahrerlaubnisbehörde ordnet ein Aufbauseminar an.