Welche Folgen drohen?
- Bußgeld
- 75 €
- Punkte in Flensburg
- 1
- Fahrverbot
- keines
- Gebühren und Auslagen
- 28,50 €
- Zusammen
- 103,50 €
- Tilgung der Punkte
- nach 2 Jahren und 6 Monaten
- Probezeit
- A-Verstoß: Verlängerung auf vier Jahre und Aufbauseminar
- Rechtsgrundlage
- § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG
Ab wie viel Metern gilt diese Stufe?
Maßgeblich ist der Abstand in Metern im Verhältnis zum halben Tachowert. So viel Abstand fällt bei üblichem Tempo in diese Stufe:
| Tempo | Abstand |
|---|---|
| 110 km/h | unter 27,5 m |
| 120 km/h | unter 30 m |
| 130 km/h | unter 32,5 m |
Lohnt sich hier ein Einspruch?
Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Weil hier Punkte drohen, lohnt sich ein Blick in die Akte. Ob Messung und Bescheid fehlerfrei sind, prüft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht anhand der Akte.
Häufige Fragen
Wie viele Meter sind 5/10 des halben Tachowerts?
Das hängt vom Tempo ab. Bei 110 km/h beträgt der halbe Tachowert 55 Meter, 5/10 davon sind 27,5 Meter.
Zählt auch ein kurzer Moment?
Nein. Vorgeworfen werden darf nur ein Abstand, der nicht bloß ganz kurz zu gering war. Schert ein anderes Fahrzeug knapp vor Ihnen ein oder bremst der Vordermann plötzlich, ist das kein Verstoß.
Was gilt in der Probezeit?
Der Verstoß zählt als schwerwiegend (A-Verstoß). Die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre, und die Fahrerlaubnisbehörde ordnet ein Aufbauseminar an.