Welche Folgen drohen?
- Bußgeld
- 160 €
- Punkte in Flensburg
- 2
- Fahrverbot
- 1 Monat
- Gebühren und Auslagen
- 28,50 €
- Zusammen
- 188,50 €
- Tilgung der Punkte
- nach 5 Jahren
- Probezeit
- A-Verstoß: Verlängerung auf vier Jahre und Aufbauseminar
- Rechtsgrundlage
- § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG
Ab wie viel Metern gilt diese Stufe?
Maßgeblich ist der Abstand in Metern im Verhältnis zum halben Tachowert. So viel Abstand fällt bei üblichem Tempo in diese Stufe:
| Tempo | Abstand |
|---|---|
| 110 km/h | unter 16,5 m |
| 120 km/h | unter 18 m |
| 130 km/h | unter 19,5 m |
Lohnt sich hier ein Einspruch?
Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Weil hier ein Fahrverbot droht, lohnt sich die Prüfung besonders. Ob Messung und Bescheid fehlerfrei sind, prüft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht anhand der Akte.
Häufige Fragen
Wie viele Meter sind 3/10 des halben Tachowerts?
Das hängt vom Tempo ab. Bei 110 km/h beträgt der halbe Tachowert 55 Meter, 3/10 davon sind 16,5 Meter.
Zählt auch ein kurzer Moment?
Nein. Vorgeworfen werden darf nur ein Abstand, der nicht bloß ganz kurz zu gering war. Schert ein anderes Fahrzeug knapp vor Ihnen ein oder bremst der Vordermann plötzlich, ist das kein Verstoß.
Was gilt in der Probezeit?
Der Verstoß zählt als schwerwiegend (A-Verstoß). Die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre, und die Fahrerlaubnisbehörde ordnet ein Aufbauseminar an.
Kann ich mir aussuchen, wann das Fahrverbot beginnt?
Wenn in den zwei Jahren vor dem Verstoß kein Fahrverbot gegen Sie verhängt wurde, haben Sie vier Monate Zeit, den Führerschein abzugeben. Sonst beginnt das Fahrverbot mit der Rechtskraft.