Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 11, bei km 20,3, Höhe Brückenbauwerk BW 8 Ü1, in FR Prenzlau die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 120 km/h, 148 km/h mit Lasermessung mit PoliScan Speed und Beweisfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 28 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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