Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der S 177, Großdoberitz-Gröbern, i. H. Abzweig Gohlis, Ri. Meißen/Gröbern wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 103 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit betrug 33 km/h. Beweismittel: Messung mit LEIVTEC XV3, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen von Bußgeldstelle Landratsamt Meißen übersandt.

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