Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der BAB 61, bei km 179,800, Gem. Grafschaft, in FR Köln. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 37 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Brückenabstandsmessung  137 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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