Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Ludwigshafen, Gem. Ludwigshafen, auf der A 61, AS 650, FR Speyer  um 12 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto .

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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