Der Abstandsverstoß erfolgte in Allershausen, auf der A 9, München, Ab. 1040, km 7,998. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 111 km/h der erforderliche Abstand von 55,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 25,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Verkehrskontrollsystem VKS3 mit Video,Foto.
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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