Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Ellenberg, auf der BAB 7, bei km 764,450, Würzburg – Ulm um 49 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 149 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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