Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in Gersweiler, A 620, Höhe Gersweiler Brücke, Rtg. Saarlouis um 14 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenanzeige erstattet,. Festgestellt wurden 94 km/h. Beweismittel: Lasermessverfahren mit PoliScan FM1.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landespolizeiamt S-H

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