Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Meckenheim, L 261, Abschn. 8, km 0,8, Zufahrt Sängerhof, außerhalb geschlossener Ortschaften um 37 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 107 km/h. Beweismittel: Messgerät eso3.0.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsidium Bonn

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