Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 9, Höhe km 0,5, FR AD Nuthetal die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 144 km/h durch Lasermessung mit PoliScan Speed mit Beweisfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 44 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung

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