Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Schönbek, auf der A 7, in Höhe km 85,375, Rtg. Flensburg um 19 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 99 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schleswig-Holstein

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