Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Bremen, auf der Stresemannstraße / Steubenstraße, Ri. stadtauswärts missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Messgerät TPH III mit Frontfoto dokumentiert. 

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen

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