Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 68,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug um 46,00 m in Lengerich, auf der A 1, bei km 245,790, RF Dortmund wurde bei einer Geschwindigkeit von 136 km/h festgestellt. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Video-Band-Aufzeichnung

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Steinfurt

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