Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 55,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug um 45,50 m in Rieste, BAB 1, km 202,852, RF Münster wurde bei einer Geschwindigkeit von 111 km/h festgestellt. Der Abstand betrug 15,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VIDIT Verkehrskontrollsystem festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Osnabrück eröffnete Bußgeldverfahren
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