Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der L 400, Abs. 10, km 2,4, in Richtung Waltersdorf die zulässige Geschwindigkeit missachtet. Bei der mit Messgerät TPH-S Stationäre Kamera 2 und Frontfoto durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 82 km/h bei erlaubten 60 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Dahme-Spreewald

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