In 33100, Paderborn, B 64, Abs. 47.1, km 0,9 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 129 km/h, bei zulässigen 100 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Paderborn erstattete Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige

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