Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Wildeck, auf der BAB 4, im Bereich von km 340,430, Kirchheim – Dresden um 32 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 112 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung
„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.“