Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 71, Zella-Mehlis, Richtung Schweinfurt, bei km 125,2, Überholspur mit 32 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 112 km/h. Beweismittel: Piezomessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat
Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit wurde von Zentraler Bußgeldstelle Artern übersandt.
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