Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der A 20, Parkplatz Brohmer Berge, Abs. 740, km 1,890, Ri. Lübeck. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 69 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Poliscan FM1 169 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte übersandte Zeugenfragebogen

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