Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Darmstadt, auf der A 5, in Höhe km 515,5, (Baustellenbereich), in FR Basel, in Höhe AS Weiterstadt um 23 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 103 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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