Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 105, Umgehungsstraße Bentwisch, Höhe Abs. 480, bei km 0,1, in Rtg. Rostock die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 94 km/h, zulässig waren 70 km/h. Die Überschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Messprotokoll,. Frontfoto mit Robot.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Landkreis Rostock übersandt.
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