Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 29.11.2015 auf der B 5, bei Schönfeld, Abs. 890, km 2,13, in Richtung Karstadt, außerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät 98 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5BKat

Bußgeldstelle Landkreis Prignitz übersandte Formular: Schriftliche Zeugenaussage

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