Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, Abschn. 181, Tangente von BAB 9 zur BAB 10 km 2,1, in FR AD Werder begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 45 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät Einseitensensor mit Beweisfoto 145 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung

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