Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, Höhe km 153,830, in FR Potsdam die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 80 km/h, 104 km/h durch Lasermessung, mit PoliScan Speed mit  Beweisfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung

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