Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, Höhe km 153,830, in FR Potsdam mit 24 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 104 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed, Beweisfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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