Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, km 43,04, FR AS Niederlehne mit 30 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 110 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan und Beweisfoto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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