Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 15.02.2016 auf der BAB 11, AS Warnitz, ca. km 72.2, in FR Kreuz Uckkermark, Polen um 46 km/h, bei zulässigen 120 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 160 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed, Beweisfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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