Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 14, Höhe Brücke Fahrbinde, bei km 3,047, in Ri. Kreuz Schwerin außerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h, bei zulässigen 130 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 161 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan FM1.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim übersandte Vordruck Anhörung

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