Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 14, zw. AK Wismar u. AS Jesendorf, Brückenbauwerk 2155/513, Ri. Jesendorf um 39 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lichtmessverfahren mit Foto 139 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Nordwestmecklenburg übersandte Formular Anhörung

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