Mit 32 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf der BAB 15, in Höhe km 9,0, in FR AS Vetschau außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ergab 112 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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