Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, bei km 155,810, Fahrtrichtung Dortmund die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 330 mit Tatfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 31 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 111 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Helmstedt übersandte Zeugenfragebogen

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