Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, bei km 158,587, Fahrtrichtung Berlin mit 23 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 123 km/h. Beweismittel: Stat. Überwachungsanlage TraffiStar S 330 und Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Helmstedt übersandt.

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