Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, km 3,4 in FR Hannover, am 27.03.2016 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 30 km/h, bei zulässigen 120 km/h. Festgestellt wurden mit Einseitensensor ES3.0 150 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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