Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, im Bereich von km 9,8, zwischen Magdeburg und AD Werder, in FR AD Werder die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES mit Beweisfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 28 km/h, bei erlaubten 130 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 158 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Anhörung

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