Es wurde bei einer Geschwindigkeit von 117 km/h der erforderliche Abstand von 58,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der BAB 2, in Höhe km 183,2, Gemarkung Wendeburg nicht eingehalten.
Der Abstand betrug 29,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung mit Foto festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24  Abs. 1,3 Nr. 5 StVG 12.6.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Peine übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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