Bei einer Geschwindigkeit von 142 km/h wurde der erforderliche Abstand von 71,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der BAB 2, RF Hannover, in Höhe km 183,2, Gemarkung Wendeburg nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Bußgeld: 180,00 €
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Peine erließ Bußgeldbescheid
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