Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 20, bei km 327.94, in FR AD Kreuz Uckermark geschlossener Ortschaften wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 160 km/h, bei zulässigen 100 km/h, um 60 km/h festgestellt. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed mit Beweisfoto.

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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