Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 20, zw. Jarmen u. Gützkow, Höhe Peenetalbrücke, FR Berlin / Stettin mit 39 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 139 km/h. Beweismittel: Lichtmessverfahren, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat

Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Greifswald übersandt.

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