Der Abstandsverstoß erfolgte auf der BAB 24, Richtung Berlin, in Höhe km 130,923. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 123 km/h der erforderliche Abstand von 61,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 13,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Verkehrskontrollsystem VKS3.

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim übersandte Formblatt Anhörung des Betroffenen

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