Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 25 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde auf der BAB 3, bei km 45,550, Gem. Neustadt/Wied, in FR Frankfurt/Main festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: ES3.0 ergab 125 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Formular Anhörung
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