Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 3, bei km 48,050, Gem. Neustadt/Wied, in FR Köln die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 27 km/h bei zulässigen 100 km/h. Mit Messgerät ES3.0 mit Bild wurden 127 km/h dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung
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