Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 18.03.2016 in Köln-BAB 3, km 0,80, AS Königsforst / AK Köln-Ost, in Fahrtrichtung Oberhausen um 26 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 86 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar TS330 Stationär BAB

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Köln

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