Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 28.09.2015 in Köln, auf der BAB 3, km 0,80, AS Königsforst / AK Köln Ost, in Fahrtrichtung Oberhausen, außerhalb geschlossener Ortschaften um 61 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden durch Radarmessung mit Messgerät TraffiStar TS330 – stationär – BAB  161 km/h

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bußgeldstelle Köln übersandte Formular: Anhörung zur Ordnungswidrigkeit

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