Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 24.05.2016 in Lohmar, auf der BAB 3, km 15,950, RF Oberhausen, außerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h, bei zulässigen 120 km/h gemessen. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed 148 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis übersandte Formular: Anhörung im Bußgeldverfahren
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