Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 4, Gem. Dresden, FR Frankfurt – Dresden, km 5,0, außerhalb geschlossener Ortschaften, zulässige Höchstgeschwindigkeit,Messung mit Einseitensensor ES8.0außerhalb geschlossener Ortschaften um 16 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 116 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES8.0.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landesdirektion Sachsen übersandte Formular Anhörung

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