Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 4, Jagdberg, Richtung Dresden, bei km 174.739, Überholspur begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 28 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Piezomessung mit Foto 108 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Vordruck Anhörung
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